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MEDIEN & News ARCHIV

Details zur STAR Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

16.05.2025 00:05

Inhaltsverzeichnis



Die STAR Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

Sichern Sie Ihr Reisebüro zuverlässig ab – mit der BHV der Swiss Travel Association. Unsere speziell für Reisebüros und Reiseveranstalter entwickelte Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – wir bieten Ihnen umfassenden Schutz und sorgen dafür, dass Sie sich ganz auf Ihre Kunden konzentrieren können.
Mit der BHV profitieren Sie von weltweitem Versicherungsschutz, transparenten Prämien und unkomplizierter Abwicklung. Unsere Lösung ist auf die Bedürfnisse der Reisebranche zugeschnitten und deckt auch Beratungsfehler sowie besondere Risiken ab. So sichern Sie Ihr Unternehmen nachhaltig ab und gewinnen das Vertrauen Ihrer Kunden.
Detailierte Infomrationen zu unserer BHV finden Sie in unserer Broschüre.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich bin als Reisebüro nur Retailer. Brauche ich wirklich eine Betriebshaftpflicht?

Antwort: Ja, auch als Retail-Reisebüro benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nach dem schweizerischen Pauschalreisegesetz (PRG) haften Sie als Vertragspartner für Schäden, die aus der Reise resultieren, auch wenn diese durch den Veranstalter oder Dritte verursacht wurden. Kunden können ihre Ansprüche direkt bei Ihnen geltend machen, da Sie der Ansprechpartner für die Buchung sind.
Das bedeutet, dass Ihr Reisebüro in der ersten Instanz haftbar ist und für den Schaden aufkommen muss, bevor Ihre Versicherung Regress beim Veranstalter nimmt. Eine Betriebshaftpflicht schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken und bewahrt Ihr Unternehmen vor unvorhersehbaren Belastungen.

Wie genau funktioniert die neue 3-fach Deckung?

Antwort: Stellen Sie sich die Deckung wie drei Säulen vor, und jede Säule kann bis zu 10 Millionen CHF aufnehmen. Das bedeutet:
Jedes Ereignis mit einer Schadenssumme von weniger als 10 Millionen beginnt die erste Säule aufzufüllen, bis diese voll ist. Im Anschluss wird die zweite Säule gefüllt und dann die dritte Säule. Sollte ein einzelnes Ereignis jedoch eine Gesamtschadenssumme von 10Millionen übersteigen, so deckt die Versicherung maximal 10 Millionen.
Dass ein einzelnes Ereignis eine so hohe Schadenssumme erreicht, ist jedoch fast ausgeschlossen. Referenz: Das Ereignis mit der grössten Schadenssumme aller STAR Mitglieder mit BHV aus den letzten 25 Jahren beträgt nur rund CHF 500'000.
Seite 12 des Vertragsauszugs.)

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich übernommene Kundenakten verliere?

Antwort: Nein, Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung von übernommenen Kundenakten, z.B. zum Zweck der Analyse, sind bis zu 250.000 CHF pro Ereignis versichert. Es gibt keinen Selbstbehalt. (Siehe Abschnitt „Übernommene Kundenakten“, Seite 10 des Vertragsauszugs.)

Sind Vermögensschäden durch Datenschutzverletzungen versichert?

Antwort: Ja, unsere neue Versicherung deckt Vermögensschäden infolge von Datenschutzverletzungen bis zu 250.000 CHF pro Ereignis, dreimal pro Jahr. Es gibt keinen Selbstbehalt. (Siehe Abschnitt „Vermögensschäden infolge Verletzung von Datenschutzgesetzen“, Seite 6 des Vertragsauszugs.)

Wie werde ich im Falle eines Reputationsschadens unterstützt?

Antwort: Die Versicherung übernimmt Kosten für Honorare und weitere Kosten eines beauftragen Unternehmens zur Erhaltung und Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens bis zu 50.000 CHF pro Ereignis, ohne Selbstbehalt. (Siehe Abschnitt „Reputationskosten“, Seite 7 des Vertragsauszugs.)

Werden auch Schäden abgedeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen?

Antwort: Ja, die neue Police verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Diese Deckung gilt jedoch nicht bei Vorfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. (Siehe Abschnitt „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“, Seite 5 des Vertragsauszugs.)

Muss ich einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, wenn ich in ein Strafverfahren verwickelt werde?

Antwort: Nein, die Versicherung übernimmt Anwaltskosten, Gerichtskosten und weitere verfahrensbedingte Aufwendungen bis zu 3 Millionen CHF pro Ereignis, dreimal pro Jahr. Es gibt keinen Selbstbehalt. (Siehe Abschnitt „Rechtsschutz im Straf- oder öffentlich-rechtlichen Disziplinarverfahren“, Seite 4 des Vertragsauszugs.)

Brauche ich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung, wenn ich an einer Ferienmesse teilnehme oder Betriebsausflüge organisiere?

Antwort: Nein, unsere neue Versicherung deckt dieses Risiko ab. Schäden, die im Rahmen von Messen, Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen entstehen, sind bis zur Versicherungssumme von 10 Millionen CHF pro Ereignis abgedeckt. Der Selbstbehalt beträgt 500 CHF pro Sachschaden. (Siehe Abschnitt „Nebenrisiken“, Seite 7 des Vertragsauszugs.)

Was passiert, wenn während einer Dienstreise ein Schaden entsteht?

Antwort: Schäden, die während Dienstreisen im Ausland als Privatperson verursacht werden, sind abgedeckt. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 10 Millionen CHF, abhängig vom spezifischen Risiko. Es gibt keinen Selbstbehalt für diese Schäden. (Siehe Abschnitt „Privat-Haftpflicht für Schäden bei Dienstreisen im Ausland“, Seite 8 des Vertragsauszugs.)

Werden auch Schäden durch Subunternehmer abgesichert?

Antwort: Ja, die Haftung für Schäden durch Subunternehmer ist abgedeckt, solange Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Die maximale Deckung beträgt 10 Millionen CHF pro Ereignis, mit einem Selbstbehalt von 500 CHF. (Siehe Abschnitt „Weitervergabe von Arbeiten an Subunternehmer“, Seite 8 des Vertragsauszugs.)

Was, wenn sich Besucher in meinen Räumlichkeiten verletzen?

Antwort: Besucherunfälle sind bis zu 1 Million CHF pro Ereignis versichert, auch wenn keine Haftung Ihrerseits besteht. Es gibt keinen Selbstbehalt. (Siehe Abschnitt „Besucherunfälle ohne Haftung“, Seite 9 des Vertragsauszugs.)

Was passiert, wenn ich aus Versehen einen gemieteten Raum beschädige?

Antwort: Kein Problem, die neue Police bietet umfassenden Schutz für Schäden an gemieteten Räumlichkeiten. Die Versicherungssumme beträgt 10 Millionen CHF pro Ereignis, mit einem Selbstbehalt von 500 CHF. (Siehe Abschnitt „Schäden an gemieteten Räumlichkeiten“, Seite 2 des Vertragsauszugs.)

Wie sieht es mit Schäden an gemieteten technischen Anlagen aus?

Antwort: Schäden an gemieteten Telekommunikationsanlagen sind bis zu 10 Millionen CHF abgedeckt, mit einem Selbstbehalt von 500 CHF. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden an Mobiltelefonen, Computern und ähnlicher Elektronik. (Siehe Abschnitt „Schäden an gemieteten Telekommunikationsanlagen“, Seite 3 des Vertragsauszugs.)

Was passiert, wenn ich versehentlich einen Schlüssel oder einen Badge verliere?

Antwort: Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, Schlössern und elektronischen Badges bis zu 10 Millionen CHF. Der Selbstbehalt beträgt 500 CHF. (Siehe Abschnitt „Verlust von anvertrauten Schlüsseln und Badges“, Seite 4 des Vertragsauszugs.)

Ich bin bereits der STAR BHV angeschlossen. Wo kann ich einen Versicherungsnachweis anfordern?

Antwort: Den Versicherungsnachweis erhalten sie von unserem Versicherungsvermittler (Howden Group). Wir haben für Sie ein E-Mail Template für die Anfrage vorbereitet, in welchem Sie lediglich noch Name & Adresse Ihres Reisebüros, sowie die zuständige Kontaktperson ausfüllen müssen. Die E-Mail ist an unseren Direktkontakt bei der Howden Group addressiert.

Dokumente & Links

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