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MEDIEN & News ARCHIV

FTI Konkurs & Forderungsanmeldung

06.06.2025 00:06


Inhaltsverzeichnis

Was müssen Reisebüros zur Forderungsanmeldung im FTI-Konkurs wissen?

Stand: 6. Juni 2025
Diese Woche haben viele unserer Mitglieder ein offizielles Schreiben der Kanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG in Zürich zum Konkurs der FTI Touristik AG erhalten haben.
Viele fragen sich nun: "Was bedeutet das konkret für unser Reisebüro? Müssen wir aktiv werden?"

Die STAR empfiehlt ganze klar: Ja, melden Sie Ihre Forderungen unbedingt vor dem 4. Juli 2025 an – sofern sie dies bisher noch nicht erledigt haben.


Forderungen müssen aktiv angemeldet werden

Wenn Sie Ihre Forderung nach dem 2. Juli 2024 bereits beim Konkursamt Basel-Landschaft angemeldet haben, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Für alle anderen gilt: Reisebüros mit offenen Forderungen gegenüber der FTI Touristik AG in Liquidation (Schweiz) müssen diese bis spätestens am 4. Juli 2025 anmelden. Dies geht aus dem offiziellen Schuldenruf der Kanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG hervor, den wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung stellen.
Mögliche Forderungsarten können sein:

  • Ausstehende Provisionen

  • Kompensationen für Mehrkosten (z. B. Hotelvorauszahlungen im Kundeninteresse)

  • Offene Rechnungen für Umbuchungs- oder Sonderleistungen

Diese Liste ist nicht abschliessend. Entscheidend ist, dass die Forderung begründet und mit geeigneten Belegen (z. B. Buchungsbelege, Rechnungen, Korrespondenz) nachgewiesen werden kann.

So melden Sie Ihre Forderung an

Form der Einreichung
Per Post oder per E-Mail (PDF, unterschrieben, inkl. Beilagen*)
Fordern Sie bei Bedarf ein offizielles Anmeldeformular per E-Mail an

Beilagen:
Genaue Beschreibung der Forderung inkl. Forderungsbetrag
Beweismittel (Rechnungen, Buchungsbelege, Verträge, Buchauszüge etc.)


Adresse für Einreichung:

STAIGER Rechtsanwälte AG
z. Hd. Georg J. Wohl / Reyhan M. Zetler
Talacker 41, Postfach 2012, 8027 Zürich
E-Mail: schkg@staiger.law


Was passiert nach der Anmeldung?

  • Die Forderungen werden geprüft und in die Insolvenztabelle aufgenommen.

  • Die Insolvenzquote wird voraussichtlich sehr gering ausfallen. Das bedeutet: Selbst wenn Ihre Forderung anerkannt wird, ist damit zu rechnen, dass Sie nur einen kleinen Teil des ursprünglich geschuldeten Betrags erhalten – denn die Insolvenzmasse der FTI reicht bei weitem nicht aus, um alle Forderungen vollständig zu decken.

  • Eine Auszahlung erfolgt frühestens nach Abschluss des Verfahrens, welches sich noch über mehrere Jahre hinziehen kann.

  • Parallel zur Prüfung der Forderungen findet eine sogenannte Gläubigerversammlung statt. Dabei handelt es sich um ein reguläres Element des Konkursverfahrens, bei dem Gläubiger über bestimmte organisatorische Aspekte der Abwicklung mitentscheiden können. Es wird jedoch nicht über einzelne Forderungen entschieden – diese Prüfung erfolgt separat durch die Konkursverwaltung.


Details zur Gläubigerversammlung

Die erste Gläubigerversammlung findet statt am:

  • Datum: 23. Juni 2025, 15:00 Uhr

  • Ort: Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal

Eine Teilnahme ist optional. Für Reisebüros mit grösseren Forderungen kann sie sinnvoll sein, insbesondere um den Verlauf des Verfahrens zu verfolgen und ein besseres Verständnis für die laufenden Entscheidungen zu erhalten. Es werden unter anderem Anträge zur weiteren Abwicklung und zur Rolle von STAIGER Rechtsanwälte als ausseramtliche Konkursverwaltung behandelt. Gläubiger können bei diesen organisatorischen Fragen mitbestimmen, wobei die Abstimmung bei fehlender Beschlussfähigkeit schriftlich im Nachgang per Post durchgeführt wird.
Für Reisebüros mit kleineren Forderungen ist die Teilnahme vor allem aus Informationsgründen interessant – konkrete Auswirkungen auf die Rückzahlung ergeben sich aus der Versammlung in der Regel nicht.

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