Swiss Travel Association Zürcherstr. 49 8903 Birmensdorf

Mo - Fr:08:00-12:00 + 13:00-17:30 SA:geschlossen SO:geschlossen

TELEFON:+41 44 439 60 60 FAX:- EMAIL:star@star.ch

Swiss Travel Security Zürcherstr. 49 8903 Birmensdorf

Mo - Fr:08:00-12:00 + 13:00-17:30 SA:geschlossen SO:geschlossen

TELEFON:+41 44 439 60 60 FAX:- EMAIL:sts@star.ch

STAR Enterprises AG Zürcherstr. 49 8903 Birmensdorf

Mo - Fr:08:00-12:00 + 13:00-17:30 SA:geschlossen SO:geschlossen

Skyways By Star AG Zürcherstr. 49 8903 Birmensdorf

Mo - Fr:08:00-12:00 + 13:00-17:30 SA:geschlossen SO:geschlossen

TELEFON:+41 44 439 60 60 FAX:- EMAIL:skyways@star.ch

star

MEDIEN & News ARCHIV

Was die Reisebranche in der Frühlingssession fordert

26.02.2021 00:02

von TRAVEL INSIDE -

26.02.2021

Die Reisebüros sollen vor dem Start der Frühlingssession von National- und Ständerat noch einmal kräftig lobbyieren. Die Task Force der Verbände SRV, STAR und TPA hat eine Vorlage verfasst, welche die Reisebüros den Parlamentarierinnen und Parlamentariern ihres Kantons noch vor Beginn der Session am Montag schicken sollen.

Das zentrale Anliegen in dem Brief an die National- und Ständeräte ist die schweizweite Harmonisierung der Härtefallhilfen. «Eine Harmonisierung unter den Kantonen ist zwingend notwendig und eine Grundvoraussetzung für eine faire Unterstützung zur Rettung der Arbeitsplätze und Unternehmen» und alle Kantone sollten sich an die entsprechenden Verordnungen des Bundes halten, heisst es in dem Schreiben. Dazu müssten «gewisse Verordnungsregelungen (à-fonds-perdu-Beiträge statt Darlehen) durch das Parlament auf Gesetzesebene verankert werden».

Die Harmonisierung der Härtefallhilfen unter den Kantonen sei zwar schwierig, aber nicht unmöglich, meint die Task Force mit Verweis auf entsprechende Aussagen der  Nationalrätinnen Regula Rytz (GP) und Jacqueline Badran (SP). Dafür sollen die Direktbetroffenen jetzt selber und persönlich Lobbying machen. Und zwar alle, auch jene, denen schon geholfen worden ist. «Wir wissen, dass für einige Mitglieder dank der Grosszügigkeit des Kantons kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Aus Solidarität mit Ihren Kollegen danken wir Ihnen, wenn Sie sich trotzdem engagieren», so der Appell der Verbände-Task-Force.
 

Hier liegen die grössten Unterschiede


Nebst unterschiedlich hohen administrativen Hürden in den Kantonen sind es vor allem die unterschiedlichen Kriterien der Kantone für die Anspruchsberechtigung, die der Reisebranche zusetzen. In einigen Kantonen werden kerngesunde Unternehmen benachteiligt, da zuerst die Reserven und der Covid-19- Kredit aufgebraucht werden müssen, bevor sie A-fonds-perdu-Beiträge erhalten.

In anderen Kantonen werden Kundengelder, die nicht dem Reisebüro gehören, zur Liquidität gerechnet, die dann zumindest auf dem Papier besser aussieht als sie ist. Oder die Berechnung der Beitragshöhen ist so, dass sie nur einen Bruchteil der Fixkosten decken.

Schweizweit problematisch ist weiter die Zuständigkeit der Kantone bei grösseren KMU: Unternehmen mit mehreren Filialen ohne eigene Rechtsidentität können nur im Hauptsitzkanton Hilfe beantragen, nicht aber für die Filialen in anderen Kantonen. Auch dies zu ändern steht in der Parlamentssession zur Debatte. (TI)

Ihr STAR-Reisebüro finden

star