Travel Inside vom 20.05.2010
Branchenweite Lösung für Rückerstattungskosten gefordert
Retailer leisten Gratisarbeit, weil grosse TO Kulanz versprochen haben.
Vulkanbedingte Umbuchungen und Annulationen bescheren Reisebüros viel Arbeit. Doch ist der grosse Zeitaufwand nur das kleinere Übel. Wirklich Sorgen bereitet den Retailern, dass sie diese Arbeitsstunden gratis leisten. Luc Vuilleumier, Präsident Swiss Travel Association of Retailers (STAR), kritisiert: "Wenn die Airlines und TOs weiterhin sagen, alles sei gratis, müssen sich die Retailer überlegen, irgendwann ihren Aufwand den TOs und Airlines in Rechnung zu stellen. Die haben gross rausposaunt, dass sie kulant sind und alles gratis machen, aber die Re tailer wurden dabei übergangen, weil sie die Arbeit dann auch gratis machen sollten. Auch wenn die TOs und Airlines voll rückerstatten wollen, müssen wir vom Kunden etwas verlangen."
Als eines von wenigen Reisebüros hat RMR(Schaffhausen) Rückerstattungen nicht kostenlos getätigt. CHF 60 pro Flugticket sowie bei Pauschalreisen die Auftragspauschale habe er nicht rückerstattet, bestätigt René Bättig. Auch Christian Cabane (Cat, Basel) überlegt sich ähnliche Massnahmen, falls die Zahl der Rückerstattung steigen sollte. Anderen fällt das schwerer. "Wir leben zu 80-90% von Stammkunden, von denen kann ich doch nicht plötzlich eine Gebühr verlangen", zweifelt Frieda Bässler (Metro, Luzern). Kommt hinzu, dass es kleinen Retailern schwerfällt, den ersten Schritt alleine zu tun. "Wenn das nicht flächendeckend gemacht wird, sehe ich keine Möglichkeit, Gebühren zu erheben", so Rebecca Peters (Chrisway, St.Gallen).
Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes, erinnert jedoch daran, dass der SRV seine Mitglieder nicht auffordern darf, Gebühren zu erheben. "Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann der SRV keine Weisung herausgeben und darf keine Empfehlung abgeben." Kunz ist überzeugt, dass Kunden bereit sind, für gute Leistungen Geld zu bezahlen. "Wenn man den Kunden gut bedient hat, muss man seine Leistung herausstreichen und darf auch betonen, dass es diese Leistung im Internet oder im Call Center nicht gegeben hatte."
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